Nachweisberechtigter für Standsicherheit gem. §2 Abs. 1 NBVO

4. Juni 2020



Wir gratulieren Lukas Miller aus unserem Büro in Darmstadt recht herzlich zur Eintragung als Nachweisberechtigter für Standsicherheit gem. §2 Abs. 1 NBVO und freuen uns auf viele weitere spannende Projekte!