Wir gratulieren unserem Teamleiter Bauphysik im Büro München. Felix Kiel ist nun offiziell als „Sachverständiger nach § 3 Abs. 1 AVEn“ bei der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau eingetragen. Herzlichen Glückwunsch!
„Diese Qualifikation bestätigt Felix umfangreiche Expertise und Erfahrung im Bereich des energiesparenden Wärmeschutzes bei Neubauten und Sanierungen“, freut sich unsere Geschäftsführerin Dr.-Ing. Mandy Peter. „Mit der Eintragung erweitern wir unser Leistungsportfolio und können unseren Kunden eine noch umfassendere Beratung und Baubegleitung im Bereich Energieeffizienz und nachhaltiges Bauen bieten.“
Was bedeutet das konkret?
Sachverständige nach § 3 Abs. 1 AVEn beraten zur Einhaltung der Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) und bescheinigen diese Einhaltung über die Ausstellung von Erfüllungserklärungen nach § 92 GEG.
Auf diese Weise wird sichergestellt, dass Gebäude den strengen energetischen Anforderungen entsprechen. Zudem beantragen und bescheinigen Sie Befreiungen von den Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes, erstellen und prüfen Energieausweise und erklären z. B. im Rahmen von Förderprogrammen die Übereinstimmung der Bauausführung mit den jeweiligen Förderrichtlinien.